BH/VT


BH/VT bedeutet Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter/-führer

Jeder der in den Sportarten VPG/IPO, Agility,  Obedience,  Turnierhundesport an Prüfungen  oder Wettkämpfe teilnehmen will,l muss zuvor eine Begleithundeprüfung (BH/VT) abgelegt und bestanden haben.

Was natürlich sehr wichtig ist: alle Hunde die an einer Begleithundeprüfung teilnehmen, müssen entweder tätowiert oder gechipt sein.

 

Prüfungsablauf

1). Sachkundeprüfung in schriftlicher Form

2). Unbefangenheitsprobe (Tätowier- oder Chipkontrolle in der Gruppe von Personen)

3). Prüfung auf dem Platz

4). Prüfung im Straßenverkehr (Begegnungen mit Radfahrern, Autos, Joggern, Inlineskater, anderen

      Hunden;  Gruppenarbeit mit Personen; Straßenseitenwechsel; Hund wird angeleint und der

      Hundeführer geht außer Sicht).

 

Schema einer Begleithundeprüfung



Und nun zu den Einzelübungen.

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem Hundeführer.

Fußarbeit

Leinenführigkeit und Freifolge.  Der Hund geht aufmerksam neben seinem Hundeführer mit. Es müssen verschiedene Gangarten gezeigt werden, Linkskehrtwendungen, Schrittwechsel Normal, Schnell, Langsam, Normal und rechte und linke Winkel sind zu gehen.

Gruppe von Personen

Der Hundeführer geht mit seinem Hund durch die Gruppe (in Form einer Acht zu zeigen) und bleibt in der Gruppe mit seinem Hund stehen. Diese Übung wird zweimal gezeigt, einmal mit Leine und einmal in Freifolge.

Sitz

Der Hund soll sich auf das Hörzeichen "Sitz" schnell setzen. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte von seinem Hund. Dann stellt er sich in Blickrichtung zu seinem Hund und geht erst nach Anweisung des Richters zurück.

Platz

Analog der Sitzübung. Auf Anweisung des Richters wird hier der Hund abgerufen mit dem Hörzeichen "Hier".  Der Hund soll schnell zu seinem Hundeführer laufen und sich vor ihn setzen. Die Übung endet in der Grundstellung.

Ablegen des Hundes unter Ablenkung

Der Hund wird an einen angewiesen Platz abgelegt. Der Hundeführer entfernt sich ca. 30 Meter von seinem Hund. Mit dem Rücken zum Hund bleibt der Hundeführer stehen. Erst auf Richteranweisung kehrt der Hundeführer zu seinem Hund zurück. Die Übung endet auch hier in der Grundstellung!